Kriminalprävention im Städtebau

Sicherheit gehört zu den wichtigsten Grundbedürfnissen der Menschen. Dabei kommt der Prävention insgesamt eine immer größere Bedeutung zu. Dies zu Recht, da eine noch so gute polizeiliche Arbeit in der Repression, insbesondere der Straftatenaufklärung oder auch der Opferhilfe kann die z.T. großen immateriellen Schäden der Opfer nur lindern, aber nicht wieder gut machen.

Innerhalb der Präventionstätigkeit in verschiedenen Themenbereichen hat sich herausgestellt, dass Bemühungen einzelner Institutionen oder Organisationen nur eine begrenzte Wirkung haben; erst eine Zusammenarbeit bzw. Vernetzung der verschiedenen Präventionsträger gewährleisten Synergieeffekte und damit einen spürbaren und nachhaltigen Erfolg. Während es im Bereich der Verkehrsplanung schon seit Jahrzehnten geübte Praxis ist, die Polizei in die Planungen mit einzubeziehen, gab es im Bereich der städtebaulichen Kriminalprävention in Deutschland noch bis vor sehr wenigen Jahren keinerlei strukturierte Kommunikation zwischen Städteplanern und Polizei.

Mehrere renommierte Studien haben ergeben, dass bauliche Gegebenheiten sowohl das objektiv messbare Kriminalitätsgeschehen, als auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bewohner und Bewohnerinnen beeinflussen. Zwar geht von den Örtlichkeiten keine direkte Gefahr für die Menschen aus, wohl aber kann die Gestaltung dieses öffentlichen Raumes dazu führen, dass sich bestimmte Personengruppierungen einzelne Räume „aneignen". Innerhalb dieser „einseitig besetzten" Räume werden dann durch diese Personengruppen Verhaltensweisen gepflegt (legal und illegal), die dazu führen, dass die Allgemeinbevölkerung diese örtlichen Bereiche meidet.

Oftmals werden verstärkte Kontrollen durch die Polizei oder durch private Sicherheitsdienste gefordert. Diese können aber nur punktuell und temporär Abhilfe schaffen; darüber hinaus ist diese Art der Herstellung von „Sicherheit" sehr aufwändig und birgt zusätzlich die Gefahr (bei zu starker Präsenz), dass das subjektive Sicherheitsempfinden (noch weiter) beeinträchtigt wird. Dementsprechend sollte dieses Mittel nur selektiv und im Zusammenspiel mit anderen präventiven Maßnahmen eingesetzt werden.

Ziel muss es also sein, die Tatgelegenheitsstruktur für kriminelles und auch „unerwünschtes" Verhalten, z.B. exzessiven Alkoholgenuss und Pöbeleien, auch durch bauliche bzw. planerische Maßnahmen zu reduzieren. Die Tatsache, dass dies möglich ist, zeigen Beispiele aus den USA und den Niederlanden. Auch in Niedersachsen hat es Modellprojekte gegeben, bei denen polizeiliches Wissen in die städtebauliche Planung einfließen konnte. Die gewonnenen Erfahrungen sind weit überwiegend positiv. Dementsprechend wurde im Jahr 2006 für den Bereich der Landeshauptstadt Hannover die erste konkrete Vereinbarung zur effektiveren Zusammenarbeit von Kommune und Polizei unterzeichnet.

Der städtischen Bauplanung ist immanent, dass schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt, also lange vor dem eigentlichen Baubeginn, grundlegende Entscheidungen getroffen werden (müssen). Daher ist es erforderlich, das spezifische polizeiliche Fachwissen auch schon sehr früh einfließen zu lassen; also zu einem Zeitpunkt, zu dem grundlegende Entscheidungen noch beeinflusst werden können. Die bloße Vorlage eines fertigen Bebauungsplanes (zur Stellungnahme durch die Polizei) ist nicht zielführend, da dann viele Entscheidungen nicht mehr verändert werden können.

Städtebau  

Bild: „Stadtmodell Bebauungsmodell Friederikenplatz Hannover Lavesallee Leibnizufer Köbelinger Markt Hannover City 2020 +“ von Recherche, Scans, Arbeitsleistung gestiftet von: Bernd Schwabe in Hannover - eigenes "Werk"

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  Städtebau und Kriminalprävention

Kontakt

Polizeidirektion Hannover
Dezernat 11/11.1
Technische Prävention
Herschelstraße 35/36
30159 Hannover
Tel.: 0511 109-1114

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