Beglaubigungen

Informationen, Hinweise, Preise und Kontakt


Bitte beachten Sie die im Aushang geltenden Corona-Schutzmaßnahmen.

Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.
Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, dass die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen ist. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.

Für diejenigen Länder, die dem genannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation erforderlich. Die Urkunde muss hierfür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt dann durch das zuständige Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.

Die Polizeidirektion Hannover beglaubigt grundsätzlich alle in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Dazu gehören:

  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden). Das Ausstellungsdatum sollte nicht mehr als sechs Monate zurückliegen, da es sonst sein könnte, dass die Urkunden trotz Beglaubigung im Ausland nicht anerkannt werden. Ältere Urkunden können bei Bedarf von dem zuständigen Standesamt auf Richtigkeit/Aktualität überprüft bzw. neu ausgestellt werden.

  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen. Empfehlung: Das Ausstellungsdatum sollte nicht mehr als drei Monate zurückliegen, da es sonst sein könnte, dass die Bescheinigungen im Ausland nicht anerkannt werden.

  • Hochschulabschlüsse und Schulzeugnisse (unabhängig vom Alter). Schulzeugnisse müssen jedoch durch die Landesschulbehörde (siehe Ansprechpartner), Hochschulabschlüsse durch die jeweilige Hochschule vorbeglaubigt werden.

  • Vorbeglaubigungen durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover (WHO-Zertifikate) und das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz (Export-Zertifikate).

Dabei wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt. Für folgende Länder nimmt die Polizeidirektion Hannover die Vorbeglaubigung vor:
  • Afghanistan
  • Volksrepublik Bangladesch
  • Union Myamar (Birma)
  • Volksrepublik China
  • Republik Irak
  • Islamische Republik Iran (außer Hochschulzeugnisse)
  • Königreich Jordanien
  • Staat Katar
  • Libanesische Republik (nur Urkunden aus dem Uni- bzw. Hochschulbereich)
  • Republik Mali
  • Mauretanien
  • Königreich Nepal
  • Republik Ruanda
  • Königreich Saudi-Arabien
  • Republik Senegal
  • Demokratische Republik Somalia
  • Republik Sudan
  • Arabische Republik Syrien
  • Taipeh-Handelsbüro, Visa-Abteilung (nur Urkunden aus dem Justizbereich)
  • Republik Togo
  • Vereinigte Arabische Emirate

Die endgültige Beglaubigung erfolgt hier durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg.

Nicht beglaubigt werden von der Polizeidirektion Hannover:
  • Alle Urkunden, die außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover ausgestellt worden sind. Innerhalb Niedersachsens können hierfür die Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg oder Osnabrück zuständig sein

  • Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts. Zuständig ist hier der Präsident des Deutschen Patentamts in München

    Urkunden von Bundesbehörden sowie Auszüge aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis.
    Zuständig ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
    Referat Apostillen und Forderungsmanagement
    Team Apostillen und Endbeglaubigungen in Brandenburg
    Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg

  • Handelspapiere. Zuständig ist die Industrie und Handelskammer Hannover (IHK)
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover

  • Unterschriften für Privatpersonen und private Urkunden. Private Urkunden können nicht legalisiert werden. Wird jedoch eine Privaturkunde gem. § 129 BGB öffentlich beglaubigt, so stellt die Beglaubigung der Unterschrift unter der Urkunde durch einen Notar eine öffentliche Urkunde dar.

  • Gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Urkunden. Zuständig ist das jeweilige Amts- oder Landgericht.

  • Öffentliche Urkunden, die vom Ministerium für Justiz ausgestellt wurden.

Urkunden der Landeshauptstadt Hannover können nur beglaubigt werden, wenn sie vom Fachbereich Recht und Ordnung bzw. vom Standesamt ausgestellt worden sind. Andere Urkunden der Landeshauptstadt müssen durch den Fachbereich Recht und Ordnung bzw. durch das Standesamt vorbeglaubigt werden.

Kosten für Beglaubigungen

Die Gebühr für die Beglaubigung jeder Urkunde beträgt in der Regel 15 Euro. Von der Zahlung dieser Gebühr gibt es keine Freistellung oder Ermäßigung. Beglaubigungen können auch schriftlich angefordert werden. Zu den vorstehend genannten Verwaltungsgebühren werden noch Portokosten erhoben.

(Diese Gebühren werden gem. §§ 1,3 und 5 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes vom 07.05.1962 (Nds. GVBl. S. 43) in Verbindung mit § 1 der Allgemeinen Gebührenordnung vom 05.06.1997 (Nds. GVBl. S. 171) - jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung - und der lfd. Nr. 13.2.2 des Kostentarifs, der Bestandteil der vorgenannten Verordnung ist, erhoben.)

Vorbeglaubigung von Schulbescheinigungen und Schulzeugnissen

Schulzeugnisse und Schulbescheinigungen sind durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover, Mailänder Str. 2, 30539 Hannover, vorzubeglaubigen.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind im Bereich der

Kontakt

Valentina Cravciuc
Polizeidirektion Hannover
Waterloostr. 7
30169 Hannover
Raum 12/13 EG
(Eingang Polizeistation Schützenplatz)
Tel: 0511 109-2219
Fax: 0511 109-2220

Persönliche Beglaubigung

Sprechzeiten
Mo & Do: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 10:00 - 12:00 Uhr
Di & Do: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwochs bis auf weiteres geschlossen
(nachmittags entfällt die Sprechzeit vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23.12. und 30.12.)

Es werden keine Termine vergeben, es kann zu den regulären Sprechzeiten direkt vorbeigekommen werden.

Postalische Beglaubigung

Achten Sie bei der postalischen Beglaubigung bitte darauf, dass für die Bearbeitung die Angaben Ihrer Anschrift und die des Landes, für das Sie die Beglaubigung benötigen, zwingend erforderlich sind.
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Dezernat 22
Apostillen/Beglaubigungen
Waterloostraße 9
30169 Hannover

Geschlossen: 21.12. bis einschl. 29.12.2023

Datenschutz

Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu dieser Thematik finden Sie unter:

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