Versammlungsrecht

Allgemeine Informationen zum Versammlungsrecht



Sie möchten eine Versammlung in Hannover durchführen?

Dann finden Sie auf dieser Seite Informationen, die für Sie hierbei wichtig sind.

Die Polizeidirektion Hannover ist zuständige Versammlungsbehörde für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover.

Das Grundrecht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ergibt sich aus Art. 8 des Grundgesetzes (GG). Nähere Bestimmungen enthält das seit dem 01.02.2011 in Niedersachsen geltende Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG). Wichtig zu wissen ist vor allem, dass Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich einer Anzeigepflicht unterliegen. Nähere Hinweise zur Anzeigepflicht sowie weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.

Ebenfalls finden Sie auf dieser Seite ein entsprechendes Formular für die Anzeige einer Versammlung. Einer behördlichen "Genehmigung" bedürfen Versammlungen nicht. Bei angezeigten Versammlungen unter freiem Himmel erhalten Sie aber in aller Regel immer auch ein Schriftstück der Versammlungsbehörde, das zum einen die Bestätigung des Eingangs Ihrer Anzeige beinhaltet, zum anderen aber auch Hinweise und ggf. auch Beschränkungen enthält.

Kontakt

Polizeidirektion Hannover
Dezernat 22.2
Waterloostr. 9
30169 Hannover
Tel.: 0511 109-2222 / -2224
Fax: 0511 109-2200
versammlungsrecht@pd-h.polizei.niedersachsen.de

Downloads

Informationen und den Anzeigevordruck finden Sie hier zum Download:

  Merkblatt Versammlungsrecht

  Formular Anzeige einer Versammlung

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