D. Polizeigebühren und / oder Auslagen

Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


Die DSGVO sieht vor, dass der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert.

Name und Kontaktdaten des / der Verantwortlichen
Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten
Polizeidirektion Hannover
Waterloostraße 9
30169 Hannover
Telefon: 0511 109-0 (Vermittlung)
poststelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de

Kontaktdaten des / der Datenschutzbeauftragten
Polizeidirektion Hannover
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Waterloostraße 9
30169 Hannover
Telefon: 0511 109-1008
dsb@pd-h.polizei.niedersachsen.de


Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Zweck: Heranziehung von Gebühren und/oder Auslagen

Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Behörde verbundenen Datenverarbeitungsvorgängen sind Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit den jeweiligen spezialgesetzlichen Vorschriften: §§ 1, 3, 5 Abs. 1, 13 und 14 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes vom 25.04.2007, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.12.2007 (Nds. GVBl. S. 775) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) vom 05.06.1997.

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Es werden nur diejenigen Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, die im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich sind:
Name und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten, gesetzliche und freiwillige Betreuer, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Kennzeichen falls Vorgang im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug, Zeitpunkt und Ort des Vorfalls.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Niedersachen (LHO) beträgt die Aufbewahrungsfrist ab Bezahlung sechs Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem die Zahlung vollständig geleistet wurde und der Vorgang aus gebührenrechtlicher Sicht abgeschlossen ist.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
Die personenbezogenen Daten werden nur an andere Stellen übermittelt, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder eine rechtliche Verpflichtung besteht bzw. eine Rechtsgrundlage dies zulässt.
Dies ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) in Aurich für die Zahlungsüberwachung sowie ggfs. Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Die elektronische Datenverarbeitung erfolgt über den Dienstleister des Landes Niedersachsen, dem Landesbetrieb IT.Niedersachsen.

Eine Übermittlung der Daten an Drittländer außerhalb der EU bzw. EWR findet nicht statt.

Hinweis zur Datenerhebung bei Dritten
Die Daten, die zu einer Heranziehung von Gebühren und/oder Auslagen führen, werden im Rahmen der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme erlangt und an die Wirtschaftsverwaltung ausschließlich zum Zweck der Heranziehung von Gebühren und/oder Auslagen übermittelt.
Darüber hinaus werden ggfs. Daten bei den Einwohnermeldeämtern, der Gewerbeauskunft oder der Justizvollzugsanstalt erhoben.

Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person

Soweit Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, haben Sie diesbezüglich im Grundsatz das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4500
poststelle@lfd.niedersachsen.de

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