Strecken-Geschwindigkeitsüberwachung (Abschnittskontrolle)
Die Polizeidirektion Hannover betreibt auf der Bundesstraße 6 in Fahrtrichtung Norden zwischen den Anschlussstellen Gleidingen und Rethen eine stationäre Anlage zur Überwachung der Geschwindigkeit auf einem festgelegten Streckenabschnitt (Abschnittskontrolle). Die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer werden über den Beginn der Abschnittsüberwachung mit einem Hinweisschild „Abschnittskontrolle“ informiert. Die Anlage ermittelt auf dem Streckenabschnitt von 2,2 km die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit und arbeitet hier nach dem Prinzip: „Je kürzer der Zeitraum für die Durchfahrt der Messstrecke ist, desto höher ist die Fahrgeschwindigkeit“.
Funktionsweise
Bei der Abschnittskontrolle wird beim Ein- und Ausfahren die Fahrzeugklasse des passierenden Fahrzeugs durch Laserscanner ermittelt und das Kennzeichen durch die Spurkamera fotografisch von hinten erfasst. Zur Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit in dem Streckenabschnitt werden die beiden Heckaufnahmen mit einem Zeitstempel versehen und in verschlüsselter Form miteinander abgeglichen. Ein Spurwechsel ist dabei unerheblich. Die aus den Zeitstempeln berechnete Durchschnittsgeschwindigkeit wird anschließend gegen die Geschwindigkeitslimits der jeweiligen Fahrzeugklasse abgeglichen. Ist die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten worden, werden die Daten automatisch beim Verlassen des Streckenabschnitts wieder gelöscht. Wird hingegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, werden zur Beweissicherung eine Frontaufnahme mit Fahrererkennung sowie eine Heckaufnahme des Fahrzeugs ausgelöst und der Verstoß geahndet. Die Grenzen sowie die Toleranzen liegen im gleichen Bereich wie bei herkömmlichen Blitzern.
Transparenz- und Informationspflichten nach § 50 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Abschnittskontrolle dient vorrangig der Gefahrenabwehr. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sollen dazu angehalten werden, sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten. Da die Geschwindigkeit nicht nur punktuell, sondern über einen längeren Streckenabschnitt ermittelt wird, trägt die Abschnittskontrolle nicht nur über eine längere Strecke zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit bei, sondern vermeidet zusätzlich abrupte gefährliche Bremsmanöver.
Rechtsgrundlage für den Betrieb der Abschnittskontrolle ist § 32 Absatz 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Bei Feststellung eines Verstoßes gegen Höchstgeschwindigkeit richtet sich die Datenverarbeitung nach den einschlägigen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Name und Kontaktdaten der/des Verantwortlichen
Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten
Polizeidirektion Hannover
Waterloostraße 9
30169 Hannover
Telefon: 0511 / 109-0 (Vermittlung)
E-Mail: poststelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
Name und Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
Polizeidirektion Hannover
Behördliche Datenschutzbeauftragte Frau Bockhorn
Waterloostraße 9
30169 Hannover
Telefon: 0511 / 109-1008
E-Mail: dsb@pd-h.polizei.niedersachsen.de
Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person
Soweit Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, haben Sie diesbezüglich im Grundsatz das Recht auf Auskunft (§ 51 NDSG).
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (§ 52 NDSG).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4500
poststelle@lfd.niedersachsen.de