Bewerbung ohne Abitur/Fachhochschulreife

Bewerbungsmöglichkeit für Realschüler/-innen


Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist ausschließlich nach Erwerb der Fachhochschulreife oder eines gleichwertigen Bildungsstandes möglich. Die Landespolizei bietet Realschülerinnen und -schülern ungeachtet dessen die Möglichkeit, sich für eine Einstellung in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (früher „gehobener Dienst“) des Polizeivollzugsdienstes zu bewerben.

Der Einstellung voraus geht in diesen Fällen eine Fachoberschulausbildung. Diese besteht während der 11. Klasse im Wesentlichen aus einem Praktikum im Polizeidienst bei der Polizeidirektion Hannover. Ergänzend dazu erfolgt der Besuch der Fachoberschule - Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege - an der in Hannover. Die 12. Klasse wird als rein schulisches Jahr vollständig an der Schule absolviert. Der Besuch einer anderen Fachoberschule (Ort oder Fachrichtung) ist für Bewerber der Polizeidirektion Hannover übrigens nicht möglich.

Während der Fachoberschulausbildung stehen Sie nicht in einem Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis zum Land Niedersachsen, sondern sind Schüler/-in bzw. Praktikant/-in. Ein Entgelt wird während dieser Zeit nicht gezahlt. Allerdings erhalten Sie vor Beginn der Fachoberschulausbildung eine Einstellungszusage, die unter dem Vorbehalt des Erwerbs der Fachhochschulreife steht. Näheres hierzu erfahren Sie unter "Praktikantenverhältnis".


Wichtiger Hinweis

Sollten Sie bereits den schulischen oder den praktischen Teil der Fachhochschulreife besitzen, können Sie sich für eine einjährige Fachoberschulausbildung bewerben. Sie würden in diesem Fall nur den Ihnen noch fehlenden Teil absolvieren müssen.


Praktikantenverhältnis (nur Fachoberschulausbildung)

Den nach Abschluss des Auswahlverfahrens als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerbern bieten wir ein vertragliches Praktikantenverhältnis an. Gleichzeitig sagen wir Ihnen die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu. Dieses Zusage steht unter dem Vorbehalt, dass

  • Sie die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung auch zum Zeitpunkt der Einstellung noch erfüllen (insbesondere die gesundheitliche Eignung!),

  • Sie sich während des Praktikums bewähren,

  • Sie die 12. Klasse der Fachoberschule mit dem Erwerb der Fachhochschulreife abschließen, und

  • der Ausbildungsleiter Ihre Gesamtbewährung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Entwicklung bestätigt.


Das FOS-Praktikum beginnt am 01.08. jeden Jahres. Bewerbungsunterlagen finden Sie auf


https://polizei-studium.de/bewerbung-polizei/.


Hier ein kurzer Einblick in das Praktikum:
Jessica Waßmann   Bildrechte: PD H

Jessica Waßmann

Sie haben Fragen? Sprechen Sie mich an:

Jessica Waßmann
Polizeidirektion Hannover
Dezernat 13-13.2
Waterloostr. 9
30169 Hannover
Tel.: 0511 109-1335
E-Mail: nachwuchsangelegenheiten@pd-h.polizei.niedersachsen.de

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