Kennzeichnung gem. § 32 Abs. 3 Satz 2 NPOG i.V.m. § 50 NDSG
Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Die Polizeidirektion Hannover nutzt in ihrem Zuständigkeitsbereich schwerpunktmäßig aus kriminalpräventiven Gründen zurzeit 22 Videokameras zur Überwachung öffentlich zugänglicher Orte. Die Überwachungsbereiche erstrecken sich auf Straßen und Plätze, die offen mittels Bildübertragung von der Polizei beobachtet werden können und entsprechend kenntlich gemacht sind (Beschilderung).
Rechtsgrundlage für die hier betriebene offene polizeiliche Videoüberwachung ist der § 32 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG).
Hierbei unterscheidet die Polizei:
1. ununterbrochene und ortsfeste Videobeobachtung an 22 Standorten (inkl. Aufzeichnung).
Legende:
2. ununterbrochene und ortsfester Videoschutz an Standorten im Bereich von herausragend repräsentativen Amtsgebäuden und anderen besonders gefährdeten Objekten (Objektschutz im öffentlichen Raum).
4. zeitweise Videoüberwachung aus besonderem polizeilichen Anlass (z.B. bei Fußballspielen mit erhöhtem Risiko) mittels sog. „Drohnen“ (UAS-Pol = Unmanned Aircraft System – Polizei).
Der Videoeinsatz erfolgt aktuell an insgesamt 25 Standorten mit 38 Kameras. An 22 Standorten ist die Aufzeichnungstechnik dauerhaft aktiviert (rote Darstellung in der Karte). Aufzeichnungen erfolgen auf einem Ringspeichersystem. Nach 7 Tagen werden die aufgezeichneten Videobilder wieder automatisch überschrieben.
An drei Standort wird mit 16 Kameras weitestgehend ein 24/7-Monitoring, teilweise mit Aufzeichnung, im Rahmen des Objektschutzes durchgeführt.
Die meisten Kameras sind schwenkbar und verfügen über eine Zoomfunktion.
Die Videoüberwachung zum Zweck der Verkehrsbeobachtung wird von der Polizeidirektion Hannover grundsätzlich nicht durchgeführt. Lediglich bei Großveranstaltungen wie z.B. Großmessen können mittels Videokameras verkehrslenkende Maßnahmen unterstützt werden. Ansonsten erfolgen Verkehrsbeobachtungen von der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover (VMZ).
In der Heinz von Heiden Arena (ursprünglich Niedersachsenstadion) in Hannover ist an Spieltagen der Fußball-Bundesliga und anderen Großveranstaltungen (ggf. Konzerte) ausschließlich die Polizeidirektion Hannover für die Videoüberwachung zuständig.
Eine Überprüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Betriebes der Videoüberwachungsanlagen erfolgt jährlich auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), von polizeilichen Lagebildern und besonderen aktuellen Ereignissen.
Bildergalerie Standorte mit Videoaufzeichnung
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