Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite der PD Hannover

(04.06.2021 Stand der Erklärung)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Alternativtexte für Bedienelemente

• Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.

• Die Bezeichnung eingebundener Video-Grafiken ist für blinde Personen nicht eindeutig. Sie können sich anhand der übermittelten Informationen nicht orientieren.

• Nicht alle Grafiklinks sind für Blinde eindeutig bezeichnet.

• Beim Verändern der Browser-Hintergrundfarbe verschwinden zum Teil wichtige Funktionen beziehungsweise Markierungen.

Gestaltung von Inhalten

• Die Hierarchie der eingesetzten HTML-Überschriften-Elemente ist unlogisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht gegeben. In der Struktur fehlen Bereiche wie zum Beispiel Menübereich, Servicebereich, Inhaltsbereich und Fußbereich. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.

• Informationen in Listenform sind nicht als Listen im Quelltext implementiert. Dadurch wird blinden Personen die Zugänglichkeit erschwert, da sie Screenreader-Funktionen zum Auswählen und Überspringen von Listen und Listenelementen nicht nutzen können.

• Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.

• Nicht durchgängig sind Datentabellen strukturell richtig aufgebaut, was Blinden einen zielgerichteten Informationsabruf erschwert. Beim Auslesen der Inhalte mittels Screenreader sind Inhalte nicht in logischer Abfolge auslesbar.

• Nicht an allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann, indem Eingabevorschläge angeboten werden, die einfach übernommen werden können.

• Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.

• Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.

Bedienbarkeit

• Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar. Nicht durchgängig sind alle Funktionen mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die TAB-Reihenfolge ist nicht durchgängig nachvollziehbar, da unsichtbare Elemente angesteuert. Motorisch eingeschränkte Menschen können sich in Teilbereichen einer Seite zum Teil nur schwer orientieren. Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar. Motorisch eingeschränkten Menschen wird dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.

• Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.

• Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Webseite angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.

Fehleridentifizierung

• Nicht alle Fehlermeldungen werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können. Teilweise fehlen Hinweise und Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer beschreiben.

• Innerhalb des Webportals ist der Quelltext nicht durchgängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden.

• Für einige Komponenten wie Bereichsöffner/-schließer sind Name und Rolle nicht erkennbar. Auch wird Screenreadern der Name und der Zustand der Komponenten nicht richtig übermittelt, wodurch diese für blinde Nutzerinnen und Nutzer nicht zu verwenden sind.

• Die Breadcrumb wird als solche von Screenreadern nicht erkannt. Für Blinde sind es nur normale Links. Es fehlt die entsprechende Auszeichnung im Quelltext.

• Statusmeldungen der Inhalte sind programmatisch nicht ermittelbar, so dass sie von Hilfsmitteltechnologie nicht ausgegeben werden können, ohne den Fokus zu erhalten

Sonstiges

• Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben, was die Lesbarkeit erschwert.

• Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Der Webauftritt des Polizei Niedersachsen wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08. April 2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

oea@pd-h.polizei.niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

◦Telefon: 0511/120-4010

◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)

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