Kennzeichnung gem. § 32 Abs. 3 Satz 2 NPOG i.V.m. § 50 NDSG
Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Die Polizeidirektion Hannover nutzt in ihrem Zuständigkeitsbereich aus kriminalpräventiven Gründen zurzeit 26 Videokameras zur Überwachung öffentlich zugänglicher Orte. Die Überwachungsbereiche erstrecken sich auf Straßen und Plätze, die offen mittels Bildübertragung von der Polizei beobachtet werden können und entsprechend kenntlich gemacht sind (Beschilderung).
Rechtsgrundlage für die hier betriebene offene polizeiliche Videoüberwachung ist der § 32 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG).
Hierbei unterscheidet die Polizei:
1. ununterbrochene und ortsfeste Videoüberwachung an 22 Standorten (inkl. Aufzeichnung).
Legende:
2 ununterbrochene und ortsfeste Videoüberwachung an einem Standort ausschließlich zum Objektschutz (inkl. Live-Monitoring; ohne Aufzeichnung).
Während des Maschseefestes 2024 wird im Zeitraum 31.07.-18.08.2024 im Bereich des Maschsees eine mobile Videoüberwachungsanlage mit vier Kameras betrieben. Die Standorte der Kameras sind analog zum letzten Jahr folgende:
> Kurt-Schwitters-Platz, Kreuzungsbereich, am vorhandenen Lichtmasten
> Kurt-Schwitters-Platz, Bühne am Nordufer, Nähe zum „Le Hellebardier"
> Arthur-Menge-Ufer, Dach vom Courtyard Hotel (1)
> Arthur-Menge-Ufer, Dach vom Courtyard Hotel (2).
Die Videokameras werden während des Veranstaltungszeitraums täglich im Zeitraum des polizeilichen Einsatzes aus besonderem Anlass per Live-Monitoring (Übertragung vom Veranstaltungsort zur polizeilichen Einsatzleitung) betrieben.
Darüber hinaus erfolgt eine 24/7-Aufzeichnung der Bilder gern. § 32 Abs. 3 Satz 3 NPOG.
4. zeitweise Videoüberwachung aus besonderem polizeilichen Anlass (z.B. bei Fußballspielen mit erhöhtem Risiko) mittels sog. „Drohnen“ (UAS-Pol = Unmanned Aircraft System – Polizei).
Personenbezogene Daten, soweit keine rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden nicht erhoben und nicht gespeichert.
An einem Standort erfolgt mit vier Kameras durchgängig ein 24/7-Monitoring ohne Aufzeichnung (violette Darstellung in der Karte).
Die meisten Kameras sind schwenkbar und verfügen über eine Zoomfunktion.
Die Videoüberwachung zum Zweck der Verkehrsbeobachtung wird von der Polizeidirektion Hannover grundsätzlich nicht durchgeführt. Lediglich bei Großveranstaltungen wie z.B. Großmessen können mittels Videokameras verkehrslenkende Maßnahmen unterstützt werden. Ansonsten erfolgen Verkehrsbeobachtungen von der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover (VMZ).
In der Heinz von Heiden Arena (ursprünglich Niedersachsenstadion) in Hannover ist an Spieltagen der Fußball-Bundesliga und anderen Großveranstaltungen (ggf. Konzerte) ausschließlich die Polizeidirektion Hannover für die Videoüberwachung zuständig.
Eine Überprüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Betriebes der Videoüberwachungsanlagen erfolgt jährlich auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), von polizeilichen Lagebildern und besonderen aktuellen Ereignissen.
Bildergalerie Standorte mit Videoaufzeichnung
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