Erhebungsbogen für Gewerbe & Industrie
Schnelles Handeln durch Ihre Mithilfe
Als Inhaber/-in eines Gewerbe- oder Industriebetriebs haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erreichbarkeiten mittels eines Erhebungsbogens bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle kostenlos erfassen zu lassen, um in besonderen Lagen schnellstmöglich über eine Gefahrensituation, z. B.: nach Auslösen einer Alarmanlage, Objektsicherung nach Einbruch-, Wasser-, Sturm-, Brand- oder Glasschaden, informiert zu werden. Zu diesem Zweck benötigen wir Ihre Kontaktdaten.
Hinterlegt werden Ihre Erreichbarkeiten zentral in der Polizeidirektion Hannover und unterliegen dabei strengen datenschutzrechtlichen Regelungen unter Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten unserer Behörde. Sie können Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Ihre gespeicherten Daten werden im Falle des Widerrufs unverzüglich gelöscht. Bis zu Ihrem Widerruf bleibt die Speicherung Ihrer Daten aufgrund Ihrer Einwilligung rechtmäßig.
Die Abfrageberechtigung gilt ausschließlich für Bedienstete der Polizei und es erfolgt keine Auskunftserteilung nach außen.
Falls Sie bereits Ihre Daten bei der Polizei hinterlegt haben, so prüfen Sie bitte, ob diese Angaben noch dem aktuellen Stand entsprechen. Spätere Änderungen / Ergänzungen teilen Sie uns bitte im eigenen Interesse schriftlich mit.
Sie können den Erhebungsbogen sowie Ihre Einverständniserklärung direkt an die für Sie zuständige Dienststelle senden (siehe Kontaktdaten). Und auch für Rückfragen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an ihre Polizeidienststelle oder an den Kontaktbeamten.
Vorteile
Die Mitwirkung an der Erfassung ist freiwillig. Wenn Sie sich für die Erfassung in unserem System entscheiden sollten, ergeben sich für Sie folgende Vorteile:
Hinterlegt werden Ihre Erreichbarkeiten zentral in der Polizeidirektion Hannover und unterliegen dabei strengen datenschutzrechtlichen Regelungen unter Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten unserer Behörde. Sie können Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Ihre gespeicherten Daten werden im Falle des Widerrufs unverzüglich gelöscht. Bis zu Ihrem Widerruf bleibt die Speicherung Ihrer Daten aufgrund Ihrer Einwilligung rechtmäßig.
Die Abfrageberechtigung gilt ausschließlich für Bedienstete der Polizei und es erfolgt keine Auskunftserteilung nach außen.
Falls Sie bereits Ihre Daten bei der Polizei hinterlegt haben, so prüfen Sie bitte, ob diese Angaben noch dem aktuellen Stand entsprechen. Spätere Änderungen / Ergänzungen teilen Sie uns bitte im eigenen Interesse schriftlich mit.
Sie können den Erhebungsbogen sowie Ihre Einverständniserklärung direkt an die für Sie zuständige Dienststelle senden (siehe Kontaktdaten). Und auch für Rückfragen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an ihre Polizeidienststelle oder an den Kontaktbeamten.
Vorteile
Die Mitwirkung an der Erfassung ist freiwillig. Wenn Sie sich für die Erfassung in unserem System entscheiden sollten, ergeben sich für Sie folgende Vorteile:
- Schnellere Erreichbarkeit Ihrer Person / einer verantwortlichen Person durch die Polizei
- Geringere Kosten für Sie und Ihren Versicherer durch erste eigene Maßnahmen zur Sicherung der Räumlichkeiten
- Früherer Beginn der Instandsetzung der Verkaufsräume und damit geringerer Verlust bei Betriebs- und Geschäftsabwicklungen
Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen digital aus (z.B. im Acrobat Reader). Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie diesen bitte und bringen ihn zu Ihrer nächsten Polizeidienststelle.
Ausführliche und kostenlose Beratung
Eine ausführliche und kostenlose Beratung über technische Sicherungsmöglichkeiten erhalten Sie bei der:
Zentralstelle Technische Prävention
der Polizeidirektion Hannover
Marienstraße 34 – 36, 30171 Hannover
Tel.: 0511 109-1114
tech-praevention@pd-h.polizei.niedersachsen.de
(Termine nach Vereinbarung)