Neue Mobilitätsformen
Das Auto stehen lassen, auch aufs Radfahren keine Lust mehr und trotzdem schnell von einem Ort zum anderen gelangen? Die neue Mobilitätsform "E-Scooter" wird immer beliebter.
Egal ob in der Stadt oder auf dem Land - E-Scooter sieht man inzwischen überall. Seien es E-Scooter, die man sich in der Stadt schnell ausleihen kann, um von A nach B zu kommen oder die zur privaten Nutzung angeschafft wurden. Zum "Straßenbild" gehören sie inzwischen dazu.
Doch welche Anforderungen muss ein E-Scooter erfüllen und unter welchen Voraussetzungen darf er genutzt werden?
Am 15.06.2019 ist die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung in Kraft getreten, die die Nutzung von E-Scootern regelt (wo folgende Punkte geregelt werden):
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Max. 500 Watt Leistung
- Lenk- und Haltestange, Licht, Bremsen und eine Klingel müssen vorhanden sein
- Eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung und damit einhergehend ein am E-Scooter angebrachtes Versicherungskennzeichen
- Mindestalter: 14 Jahre
- Eine Mitnahme von weiteren Personen ist nicht erlaubt
- Kein Befahren des Gehweges oder der Fußgängerzone (Ausnahme: durch Verkehrszeichen erlaubt)
- Falls vorhanden, muss ein baulich angelegter Radweg oder Fahrradschutzstreifen genutzt werden
- Eine Helmpflicht besteht nicht, eine Nutzung wird aber empfohlen
Da E-Scooter rechtlich gesehen unter die Rubrik der Kraftfahrzeuge fallen, gelten für Fahrende von E-Scootern hinsichtlich der Beeinflussung durch Alkohol und/oder andere berauschende Mittel die gleichen Vorschriften und Grenzwerte wie für z.B. Pkw-Fahrende.
Es werden somit auch die gleichen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum angewandt.
Hierzu befindet sich nachfolgend ein kurzes Präventionsvideo zum Thema „Alkohol auf E-Scootern“:
- Hier Video einfügen
Auch das Thema Ablenkung, hier ist insbesondere die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt gemeint, stellt bei der Nutzung von E-Scootern eine große Gefahr dar. Daher ist dies während der Fahrt mit einem E-Scooter ebenso wie beim Führen eines Pkw nicht erlaubt.
Im Bereich der Prävention werden insbesondere für die Hauptnutzergruppe der jungen Erwachsenen E-Scooter Schulungen angeboten. Hierbei sollen die Voraussetzungen zum Führen eines E-Scooters und auch die damit einhergehenden Gefahren nähergebracht werden.
Wichtig zu wissen ist, dass sog. "Hoverboards" oder sonstige elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestangen nicht zu den Elektrokleinstfahrzeugen zählen. Diese dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Eine Nutzung ist nur auf privaten Grundstücken gestattet. Ansonsten drohen u.a. Strafverfahren wegen fehlendem Versicherungsschutz oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Eine kurze Beschreibung aller Präventionsprojekten bzw. -angebote der PD Hannover finden Sie unter dem Punkt „Präventionsprojekte /-angebote“. Wenn Sie darüber hinaus Informationen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die Verkehrssicherheitsberater/*innen ihrer Polizeiinspektion oder an den/die Kontaktbeamten/*in ihrer Dienststelle. Eine Auflistung der Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Ansprechpartner/*innen“.