Praktikum in der Verwaltung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in den verschiedensten Bereichen der Verwaltung bei der Polizeidirektion Hannover ein Praktikum zu absolvieren.
Im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme als „Kauffrau/-mann für Büromanagement“ (oder vergleichbare Ausbildungsberufe) oder als „Fachinformatiker/in für Systemintegration“ oder im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme können Sie sog. Langzeitpraktika mit einer Mindestverwendungsdauer von drei Monaten absolvieren. Diese Praktika sind - je nach Träger der Maßnahme - sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Vielzahl eigener Auszubildender nur begrenzt Kapazitäten gibt.
Sollten Sie im Rahmen Ihres Studiums „Verwaltungswissenschaften“ (oder ähnliche Studiengänge) eine Fremdausbildung bei der Polizeidirektion Hannover absolvieren wollen, wird eine Mindestverwendungsdauer von drei Monaten angestrebt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Praktikaplanung für Plätze der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, aufgrund der begrenzten Anzahl an geeigneten Praktikumsplätzen langfristig ausgelegt ist.
Bei der Platzvergabe werden bevorzugt Umschüler/innen sowie Studenten und Studentinnen berücksichtigt, die ihre Umschulung/ihr Studium im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover absolvieren oder ihren Wohnort in diesem haben.
Anfragen für ein Verwaltungspraktikum im Rahmen eines Studiums der Rechtswissenschaften können nur berücksichtigt werden, sofern Sie bereits über das erste Staatsexamen verfügen.
Jahrespraktika im Rahmen einer Fachoberschulausbildung und Schulpraktika können wir im Bereich der Verwaltung aus organisatorischen Gründen leider nicht anbieten.
Hinweis:
Bewerber/innen, die Straftaten begangen haben oder Straftaten und polizeiliche Ermittlungsverfahren (auch eingestellte Verfahren) verschweigen, werden nicht berücksichtigt. Im Vorfeld erfolgt mit Einverständniserklärung eine Abfrage in den hiesigen Polizeisystemen.