Videobeobachtung durch Drohnen

Hinweis polizeiliche Drohne: Die Polizei beabsichtigt für die Großveranstaltung den Einsatz einer Drohne für die Aufnahme von Bildern aus der Luft. Dieses Einsatzmittel ist geeignet der Gesamteinsatzführung einen Überblick über komplexe Geschehen im Kontext der Menschenansammlung zu verschaffen und ggf. potenzielle Konflikte aus der Luft zeitnah zu erkennen, um ggf. Störungen oder Straftaten durch ausgewählte polizeiliche Maßnahmen schnellstmöglich zu verhindern. Personenbezogene Daten, soweit keine rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden nicht erhoben und nicht gespeichert.

Hinweis zur temporären Drohnenflugbeschränkung: Anlässlich des Schützenausmarsches wird am 05.07.2026 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Umkreis von einem Kilometer um das Neue Rathaus eine temporäre Betriebseinschränkung für den Drohnenbetrieb eingerichtet.
Drohnenflüge sind in diesem Bereich während des genannten Zeitraums nicht erlaubt. Der geplante polizeiliche Drohneneinsatz bleibt hiervon unberührt. Die Beschränkung wird als NOTAM (notice to air missions) veröffentlicht. Weitere Informationen sowie eine Übersichtskarte hierzu finden Sie auf der digitalem Plattform unbemannte Luftfahrt des Bundesministeriums für Verkehr (https://maptool-dipul.dfs.de/)


NOTAM Schützenausmarsch   Bildrechte: NOTAM Schützenausmarsch
NOTAM Schützenausmarsch
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