Kontakt
Polizeidirektion Hannover
Dezernat 22.2
Waterloostr. 9
30169 Hannover
Tel.: 0511 109-2222 / -2224 / -2228
Fax: 0511 109-2200
versammlungsrecht@pd-h.polizei.niedersachsen.de
Versammlungsrecht
Allgemeine Informationen zum Versammlungsrecht
Sie möchten eine Versammlung in Hannover durchführen?
Dann finden Sie auf dieser Seite Informationen, die für Sie hierbei wichtig sind.
Die Polizeidirektion Hannover ist zuständige Versammlungsbehörde für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover.
Das Grundrecht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ergibt sich aus Art. 8 des Grundgesetzes (GG). Nähere Bestimmungen enthält das seit dem 01.02.2011 in Niedersachsen geltende Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG). Wichtig zu wissen ist vor allem, dass Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich einer Anzeigepflicht unterliegen.
Das Online-Anzeigeformular zur Anzeige einer Versammlung sowie nähere Hinweise zur Anzeigepflicht und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Bei angezeigten Versammlungen unter freiem Himmel erhalten Sie in aller Regel immer auch eine schriftliche Verfügung der Versammlungsbehörde, welche zum einen die Bestätigung des Eingangs Ihrer Anzeige beinhaltet, zum anderen aber auch Hinweise und ggf. auch Beschränkungen enthält.