Der Hund als Einsatzmittel

Die Diensthunde der Polizei Niedersachsen werden grundsätzlich als Schutzhunde ausgebildet.

Nach der Ausbildung werden die Hunde eingesetzt, um


· Straftäter zu verfolgen und bei der Festnahme zu unterstützen,

· Gegenstände wie Diebesgut, Tatwerkzeuge etc. aufzufinden,

· Angriffe gegen den Diensthundführenden oder andere Einsatzkräfte abzuwehren,

· mit und ohne Beißkorb gegen gewaltgeneigte Personengruppen vorzugehen,

· Großveranstaltungen wie Fußball und Demonstrationen zu schützen und

· bei der Durchführung polizeilicher Maßnahmen zu unterstützen.

Bei vielen polizeilichen Maßnahmen, die mit Zwang durchgeführt werden müssen, zeigt allein die Anwesenheit eines Schutzhundes eine deeskalierende Wirkung. Neben dem alltäglichen Polizeieinsatz ist ständiges Training erforderlich. Daher trainieren die Diensthundführenden regelmäßig gemeinsam mit ihren Hunden, um allgemeine und spezielle Einsatzlagen zu üben. Nur so kann der Diensthund als zuverlässiges polizeiliches Einsatzmittel eingesetzt werden.

Reiter- und Diensthundführerstaffel

Am Welfenplatz 1a
30161 Hannover
Tel.: 0511 109-1903
Fax: 0511 109-1910


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