Beauftragte für Jugendsachen

Die Beauftragten für Jugendsachen (BfJ) sind Kooperations- und Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für alle Belange im Zusammenhang mit dem Thema „Kinder und Jugend", sowohl innerhalb der Polizei als auch in der Außendarstellung. Für die Beauftragten für Jugendsachen und die Präventionsarbeit mit Minderjährigen insgesamt gelten zudem die Leitlinien für die polizeiliche Bearbeitung von Jugendsachen, die als Aufgaben u.a. vorsehen:

  • Initiierung von bzw. Beteiligung an der Erstellung und Fortschreibung von polizeilichen Präventionskonzepten im Bereich der Polizeiinspektion sowie an der Erarbeitung von Vorschlägen für überregionale und landesweite Präventionsprogrammen im Jugendbereich

  • Mitwirkung, Initiierung und Koordinierung von polizeilichen Maßnahmen im Bereich der Jugendgefährdung in Abstimmung mit der Leiterin / dem Leiter FK 6 bzw. KED und den nach dem KJHG zuständigen Stellen

  • Auswertung zugeleiteter / angeforderter polizeilicher Vorgänge von Kindern und Jugendlichen; Analyse der Auswertungsberichte / Verfahrenserkenntnisse, Lagebilder pp., um Ansätze für präventive Maßnahmen zu gewinnen

  • Mitwirkung in Präventionsgremien und bei Projekten außerhalb polizeilicher Institutionen (z. B. kommunale Präventionsräte, Jugendhilfeausschüsse, Elternräte, Opferhilfeeinrichtungen)

  • Herstellung und Halten von Kontakten zu Behörden, Schulen, Institutionen, Selbsthilfegruppen, Präventionsräten pp., insbesondere Koordinierung und Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des Gem. RdErl. MK, MI und MJ zu „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft" vom 01.01.2011

  • Vortragstätigkeiten (z.B. bei Lehrerkonferenzen oder Elternabenden) bzw. verhaltensorientierte Präventionsmaßnahmen (z.B. Präventionsunterricht an Schulen) im Rahmen des Präventionsauftrages

  • Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenbeschulungen (z. B. in Schulen, Vereinen und Verbänden)

  • Mitwirkung bei der Erstellung eines Jahresberichtes zur Jugendkriminalität und -gefährdung für den Bereich der Polizeiinspektion

  • Öffentlichkeitsarbeit im örtlichen Bereich

Jugendschutz  
Kontakt

Polizeidirektion Hannover
Dezernat 11 - Kriminalprävention
Waterloostraße 9
30169 Hannover
Telefon: 0511 109-0
Fax: 0511 109-1030

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