Einbruchhemmende Türelemente nach DIN EN 1627-1630

Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten und beim Austausch alter oder beschädigter Haus-, Neben- und Wohnungsabschlusstüren im privaten und im gewerblichen Bereich empfehlen wir grundsätzlich den Einbau geprüfter einbruchhemmender Türelemente. Diese Prüfung erfolgt durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle nach DIN EN 45011 (wie z.B. VdS Schadenverhütung/DIN-CERTCO/ift Rosenheim GmbH /PIV CERT).

Die empfohlenen Türelemente verhindern im geschlossenen und verriegelten Zustand Einbruchversuche mit körperlicher Gewalt und/oder definierten Werkzeugen für eine genau definierte Zeit (Widerstandszeit).


Wesentliche Merkmale einer einbruchhemmenden Tür sind:
  • der Bausubstanz angepasste (norm- und herstellergerechte) Befestigung der Zarge einschließlich druckfester Hinterfütterung
  • stabiler Türblattaufbau
  • hochwertige Bänder ggf. unterstützt durch zusätzliche Bändersicherung (besonders erforderlich bei außenliegenden Bändern)
  • hochwertige Verschlusseinrichtung (i.d.R. ab DIN EN 1627 - 1630 RC 3 / VdS -A- ist eine Mehrpunktverriegelung vorgesehen)
  • Sicherheitstürschild (Schutzbeschlag nach DIN EN 18257 min. Klasse ES 1, i.d.R. mit Zylinderziehschutz)
  • Schließzylinder (nachschließ-, bohr-, schlag- und ziehgeschützt)
  • angriffhemmende Verglasung nach DIN EN 356 (z. B. P4A bei Widerstandsklasse RC2)
Mit der Anschaffung eines geprüften, zertifizierten, einbruchhemmenden Türelementes wird die Entscheidung für eine komplexe Systemeinheit, die sämtliche Komponenten (Zarge, Türblatt, Verschlusseinrichtung, Schließzylinder, Beschläge, Montage usw.) einer ausreichend gesicherten Tür enthält, getroffen.

Die Widerstandsklassen nach DIN EN 1627-1630 im Detail:

Arbeitsweise/Täterprofil Arbeitszeit
Verglasung DIN EN 356
Widerstandsklasse
Bauteile der Widerstandsklasse RC 1 N weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen,Schulterwurf, Hochschieben und Herausreißen auf -/- keine Norm, evtl. P2A
RC1 / RC1N
(N= nicht geschützte Verglasung)
Der Gelegenheitstäter versucht, die Tür zusätzlich mit einfachen Werkzeugen aufzubrechen, wie z. B. Schraubendreher, Zange und Keile. 3 Minuten
P4A (alt: A3)
RC2 / RC2N
(N= nicht geschützte Verglasung)
Der Täter versucht, mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuß/Nageleisen das Bauteil aufzubrechen. 5 Minuten
P5A (durchwurfhemmend)
oder P6B (durchbruchhemmend)
RC3
Der erfahrene Täter setzt zusätzlich z. B. Sägen, Hammer, Schlagaxt, Stemmeisen und Meißel sowie eine Akkubohrmaschine ein. 10 Minuten
P6B RC4
Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge ein, z. B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit max. Ø 125 mm Scheiben ein. 15 Minuten
P7B RC5
Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge ein, z. B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit max. Ø 230 mm Scheiben ein. 20 Minuten
P8B RC6



Der Einbau der Tür muss nach der Montageanleitung des Herstellers erfolgen. Die fachgerechte Montage ist dem Auftraggeber von der ausführenden Fachfirma mit einer entsprechenden Werks- und Montagebescheinigung zu bestätigen.


Technische Prävention  
Kontakt

Polizeidirektion Hannover
Dezernat 11/11.1
Technische Prävention
Herschelstraße 35/36
30159 Hannover
Tel.: 0511 109-1114

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