Elektrofahrräder - eine Alternative zum Auto?

Insbesondere in Großstädten wird der Autoverkehr immer dichter. Der Weg zur Arbeit zieht sich schleppend hin – Stau ist bald Normalzustand. Da wird es immer verlockender, ganz entspannt am Stau vorbeizuradeln. Und schwitzen muss man auch nicht mehr - ein Elektrofahrrad kann eine gute Alternative zum Auto sein.
Allerdings gibt es beim Kauf und bei der Nutzung dieser Elektrofahrräder einiges zu beachten. Folgende Unterscheidungen sind zu berücksichtigen:
  • Nur Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h gelten rechtlich als Fahrrad. Der Elektromotor unterstützt die Tretbewegungen mit maximal 250 Watt. Diese Elektrofahrräder bedürfen keiner Zulassung. Man benötigt weder einen Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen. Schäden gegenüber Dritten sind über die private Haftpflichtversicherung versichert.
  • Die leistungsstärkeren S-Pedelecs haben einen maximal 500 Watt starken Motor, der erst bei Geschwindigkeiten von 45 km/h abschaltet. Diese benötigen eine Zulassung und ein Versicherungskennzeichen. Für die Nutzung ist mindestens der Führerschein der Klasse AM erforderlich. Es gilt Helmpflicht.
  • Die E-Bikes fahren auch ohne Tretbewegungen durch ihren Elektroantrieb bis 45 km/h. Für E-Bikes bis 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung, ansonsten ist mindestens Führerscheinklasse AM erforderlich. Eine Betriebserlaubnis beziehungsweise Zulassung sowie ein Versicherungskennzeichen sind vorgeschrieben. Es gilt Helmpflicht.

Mit dem Pedelec dürfen Radwege benutzt werden. Ist ein Radweg entsprechend beschildert, so muss er sogar mit einem Pedelec benutzt werden. Ein S-Pedelec berechtigt nicht, Radwege benutzen zu können. Bei den E-Bikes bis 25 km/h dürfen innerorts nur Radwege benutzt werden, wenn sie mit dem Zusatzzeichen „Mofa frei“ versehen sind. Für E-Bikes und S-Pedelecs gelten, genau wie für Autofahrer, die 0,5 Promille-Grenzen. Da Pedelecs rechtlich wie Fahrräder behandelt werden, gilt der Grenzwert von 1,6 Promille. Allerdings möge jeder bedenken, dass man schon ab 0,3 Promille zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn man Auffälligkeiten zeigt.

Nach dem Kauf sollte man sich mit den Besonderheiten beim Fahren vertraut machen. Die Beschleunigung mit einem Elektrofahrrad ist deutlich stärker als ohne Unterstützung. Und die zu erreichenden Höchstgeschwindigkeiten liegen, gerade für ältere Verkehrsteilnehmer, signifikant höher. Gleichzeitig sind diese oft schon in ihrer Motorik eingeschränkt und reagieren langsamer. Deshalb ist vorausschauendes Fahren das A und O. Andere Verkehrsteilnehmer nehmen nämlich nur die Silhouette eines Radfahrers wahr und rechnen nicht unbedingt mit den erreichbaren Geschwindigkeiten. Ebenso sollte das Bremsen, aus diesen Geschwindigkeiten, unter optimalem Einsatz der Vorder- und Hinterradbremse geübt werden.
Egal, ob Pflicht oder nicht: Ein geeigneter Helm sollte immer getragen werden.
Wenn diese Tipps beachtet werden, steht dem sicheren Weg zur Arbeit an der frischen Luft nichts mehr entgegen.

Gute und unfallfreie Fahrt wünscht Ihnen
Ihre Polizei Hannover
E-Bike, Elektrofahrrad, Fahrrad, Pedelec   Bildrechte: Pixabay
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Tel.: 0511 109-2584
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Tel.: 0511 109-1261
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