Radfahrende

Bilder Verkehrsprävention Bildrechte: PD Hannover

Das Fahrrad spielt im Rahmen der Verkehrswende bundesweit weiterhin eine wichtige Rolle und bietet als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel eine gute Alternative zu anderen Mobilitätsformen. Längst hat sich das Fahrrad vom beliebten Freizeitobjekt zum etablierten Verkehrsmittel entwickelt.

Auch die Stadt und Region Hannover verzeichnen in den letzten Jahren ein kontinuierliches Plus bei der Nutzung des Fahrrades. So wurden 2022 an den zehn Zählstellen in der Landeshauptstadt 11,84 Millionen Radfahrende gezählt.

Festgeschriebenes Ziel im Leitbild Radverkehr als Teil des Masterplans Mobilität 2025 ist es, den Anteil des Radverkehrs in der Landeshauptstadt Hannover bis 2025 auf 25% zu steigern. Ein vermehrter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und das Ausweisen neuer Fahrradstraßen sind nur einige Projekte, die widerspiegeln, dass die Förderung des Radverkehrs auf dem Weg zur „autofreien Innenstadt“ in Hannover auch einen hohen politischen Stellenwert hat.

Insgesamt sollen zukünftig 13 Velorouten die Innenstadt von Hannover mit dem Umland verbinden. Die Landeshauptstadt Hannover will so ein komfortables, zügiges und sicheres Radfahren gewährleisten.

Mit der Zunahme des Radverkehrs, auch in Kombination mit einer verstärkten Nutzung neuer Mobilitätsformen und der ohnehin schon hohen Verkehrsdichte im innerstädtischen Bereich entwickelt sich eine nicht immer konfliktfreie Verkehrssituation, die sich auch auf die Verkehrsunfallentwicklung des Radverkehrs auswirkt.

Die Anzahl der polizeilich erfassten Verkehrsunfälle unter Beteiligung des Radverkehrs ist 2022 um 9,14 % (+210) gestiegen. Bei etwas mehr als der Hälfte (55,3 %) der aufgenommenen Verkehrsunfälle wurde der Radfahrende als Verursachender erfasst. Hierbei ist festzustellen, dass sich der Anteil der Radfahrenden als Verursachende seit 2013 von 36,1% auf 55,3% im Jahr 2022 deutlich erhöht hat.

Gerade Seniorinnen und Senioren greifen dabei häufig auf ein Elektrofahrrad (meistens das Pedelec) anstatt eines "normalen" Fahrrades zurück, um auch im Alter weiterhin mobil zu bleiben. Doch dieses bringt aufgrund der im Alter nachlassenden körperlichen Fähigkeiten weitere Gefahren mit sich.

Die Zahl der an einem Pedelecunfall beteiligten Erwachsenen (+27,7%) und Senioren (+23,8%) ist in 2022 erneut deutlich gestiegen. Rückläufig sind hingegen die Zahlen bei den jungen Erwachsenen (-22,5%).

Im Jahr 2022 sind keine getöteten Pedelecfahrende zu verzeichnen. Auffällig ist, dass seit 2013 insgesamt 13 Pedelecfahrende im Straßenverkehr getötet wurden. Darunter befanden sich 12 (92,3%) Senioren und 1 (7,7%) Kind. Das Durchschnittsalter der getöteten Pedelecfahrenden liegt bei 73,2 Jahren, ohne Einbeziehung des getöteten Kindes bei 78,3 Jahren.

Neben dem Pedelec zählen auch das S-Pedelec und das E-Bike zu den Elektrofahrrädern. Es wird jedoch nur das Pedelec verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft. Das S-Pedelec und das E-Bike gelten bereits als Kraftfahrzeuge, sodass zum Führen von diesen auch die Voraussetzungen die gleichen wie z.B. beim Führen eines Pkw sind.

Die drei Elektrofahrräder werden nachfolgend definiert:

1. Pedelec: Das Pedelec mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h zählt rechtlich als Fahrrad. Eine Zulassung ist hier nicht notwendig, sodass weder ein Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Der Elektromotor unterstützt die Tretbewegungen mit maximal 250 Watt. Es besteht keine Helmpflicht.

  1. S-Pedelec: Bei dem S-Pedelec wird der maximal 500 Watt starke Motor erst bei 45 km/h abgeschaltet. Für dieses ist eine Zulassung, ein Versicherungskennzeichen und mindestens der Führerschein der Klasse AM erforderlich. Zudem besteht die Helmpflicht.
  2. E-Bike: Das E-Bike fährt auch ohne Tretbewegungen durch einen Elektroantrieb bis 45 km/h. Für dieses ist ebenfalls eine Zulassung und ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Für ein E-Bike bis 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung ausreichend, ansonsten ist mindestens Führerscheinklasse AM erforderlich. Zudem besteht eine Helmpflicht.

Mit dem Pedelec dürfen Radwege benutzt werden. Ist ein Radweg entsprechend beschildert, so muss er sogar mit einem Pedelec benutzt werden. Ein S-Pedelec berechtigt nicht, Radwege benutzen zu können. Bei den E-Bikes bis 25 km/h dürfen innerorts nur Radwege benutzt werden, wenn sie mit dem Zusatzzeichen „Mofa frei“ versehen sind. Für E-Bikes und S-Pedelecs gelten, genau wie für Autofahrer, die 0,5 Promille-Grenzen. Da Pedelecs rechtlich wie Fahrräder behandelt werden, gilt der Grenzwert von 1,6 Promille. Allerdings ist zu bedenken, dass schon ab 0,3 Promille eine relative Fahruntüchtigkeit auch beim Radfahren vorliegen kann, wenn Fahrauffälligkeiten wie beispielswiese die Verursachung eines Verkehrsunfalls festgestellt werden.

Nach dem Kauf eines Pedelecs sollte man sich mit den Besonderheiten beim Fahren vertraut machen. Die Beschleunigung mit einem Elektrofahrrad ist deutlich stärker als ohne Unterstützung. Und die zu erreichenden Höchstgeschwindigkeiten liegen, gerade für ältere Verkehrsteilnehmer, signifikant höher. Gleichzeitig sind diese oft schon in ihrer Motorik eingeschränkt und reagieren langsamer. Deshalb ist vorausschauendes Fahren das A und O. Andere Verkehrsteilnehmende nehmen oftmals nur die Silhouette eines Radfahrenden wahr und rechnen nicht unbedingt mit den erreichbaren Geschwindigkeiten. Ebenso sollte das Bremsen unter optimalem Einsatz der Vorder- und Hinterradbremse geübt werden.
Egal, ob Pflicht oder nicht: Ein geeigneter Helm sollte immer getragen werden.
Wenn diese Tipps beachtet werden, steht dem sicheren Weg zur Arbeit an der frischen Luft nichts mehr entgegen.

Neben den Seniorinnen und Senioren bilden auch Kinder eine weitere Risikogruppen. Kinder nutzen zwar in der Regel kein Pedelec, sondern ein "normales" Fahrrad, jedoch können sie oftmals die Gefahren im Straßenverkehr noch nicht oder teilweise nicht richtig einschätzen. Auch muss das sichere Radfahren und Verhalten im Straßenverkehr erst noch erlernt werden.

Diesbezüglich haben Lea und Jan Michael (beides Kontaktbeamte) folgendes Video zur „Fahrradsicherheit für Kinder“ erstellt:

- Hier bereits vorhandenes Video „Fahrradsicherheit für Kinder“ einfügen

Weiterhin hat die PD Hannover folgendes Video mit Tipps und Tricks erstellt:

- Hier bereits vorhandenes Video „Fahrradfrühling“ einfügen.

Ein weiteres Phänomen sind die sog. "Dooring-Unfälle". Als "Dooring-Unfall" werden Unfälle bezeichnet, wo es durch das Öffnen einer Autotür (engl. "door") zu einem Zusammenstoß mit einem Radfahrenden kommt. Zur Vermeidung dieser Unfälle soll der "holländische Griff" angewandt werden. Der "holländische Griff" besagt, dass alle Personen im Pkw, die auf der Fahrerseite sitzen, beim Aussteigen, den Türgriff mit der rechten Hand benutzen und so die Tür öffnen. Durch diesen Griff / durch diese Bewegung dreht sich der Oberkörper und Kopf automatisch nach hinten, sodass etwaig ankommende Radfahrende gesehen werden können. Für die Personen auf der Beifahrerseite gilt dementsprechend alles entgegengesetzt. Sie öffnen somit die Tür mit der linken Hand.

Auch diesbezüglich wurde bereits Präventionsarbeit zusammen mit dem ADFC geleistet, um die Fahrzeugnutzer auf die bestehenden Gefahren aufmerksam zu machen.

Veranschaulicht hat das die PD Braunschweig in folgendem Video:

- Hier bereits vorhandenes Video von der Internetseite einfügen.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheitsarbeit und der Verkehrsunfallprävention startete 2021 das Pilotprojekt „Fahrradstaffel“ in der PD Hannover mit dem Ziel, präsenter, flexibler und ansprechbarer für die Bürgerinnen und Bürger zu sein. Die Fahrradstaffel ist insbesondere für die Verkehrsüberwachung im Zusammenhang mit der Sicherheit des Radverkehrs zuständig. Hierbei wird sowohl das Fehlerhaften von als auch gegenüber Radfahrenden geahndet. Zudem werden Unfallschwerpunkte begutachtet und ggf. auch der Einsatz- und Streifendienst unterstützt. Dabei agiert die Fahrradstaffel sowohl in der Stadt als auch in der Region Hannover und wird je nach Bedarf eingesetzt.

Im Bereich der Radfahrenden gibt es folgende Angebote/Projekte, um insbesondere die Risikogruppen aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger vorab präventiv anzusprechen und die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen:

  • sicher.mobil.leben – bundesweite Verkehrssicherheitsaktion
  • Pedeleckurse für Seniorinnen und Senioren
  • Fahrradfüherschein für Kinder
  • Gelbe Karte
  • Radverkehrskampagne

Eine kurze Beschreibung aller Präventionsprojekten bzw. -angebote der PD Hannover finden Sie unter dem Punkt „Präventionsprojekte /-angebote“. Wenn Sie darüber hinaus Informationen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die Verkehrssicherheitsberater/*innen ihrer Polizeiinspektion oder an den/die Kontaktbeamten/*in ihrer Dienststelle. Eine Auflistung der Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Ansprechpartner/*innen“.

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