Reisetipps für richtiges Verhalten bei Stau, Unfällen und Auslandsreisen
Laut Umweltbundesamt war das Auto 2017 das beliebteste Fortbewegungsmittel der Deutschen, um das Urlaubsziel zu erreichen. Dadurch staut sich in der Ferienzeit der Verkehr schnell, weshalb wir im Folgenden wichtige Tipps für richtiges Verhalten bei Stau und bei Reisen mit dem Auto in andere Länder für Sie zusammengestellt haben. Die Polizeidirektion Hannover wünscht eine gute und sichere Fahrt!
Bilden Sie eine Rettungsgasse, sobald der Verkehr stockt! Hier ist kein Durchkommen für Rettungsfahrzeuge.
Verhalten bei Stau und stockendem Verkehr
- Mit antizyklischem Fahren, also dem Reisebeginn in der Nacht oder besonders früh, können Sie die Stoßzeiten mit besonders hoher Verkehrsbelastung vermeiden. Achten Sie aber stets darauf, ausgeschlafen zu sein und Ruhezeiten einzuhalten, um sicher ans Ziel zu kommen!
- Bilden Sie eine Rettungsgasse, sobald der Verkehr stockt oder sich ein Stau bildet. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Nichteinhalten kann mit einem Bußgeld von 200 bis 300 Euro belegt werden.
- Steigen Sie bei Stau nicht aus dem Fahrzeug. Dies ist laut StVO (§18 Abs. 9 Satz 1) nicht erlaubt und kann mit einem Verwarngeld von 10 Euro bestraft werden. Das Verlassen des Fahrzeugs ist nur zur Absicherung eines Unfalls erlaubt.
- Bei der nächsten Ausfahrt abzufahren ist verlockend, um einen Stau zu verlassen. Allerdings sind Ausweichstrecken oft ebenfalls verstopft – richten Sie sich also eher nach den Empfehlungen aus dem Radio.
- Das Befahren des Standstreifens, um die Ausfahrt oder den nächsten Rastplatz bei Stau schneller zu erreichen, ist verboten und wird mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt belegt. Auch das Halten oder Parken auf dem Standstreifen sind verboten und werden mit 30, respektive 70 Euro + 1 Punkt bestraft.
- Insbesondere bei hohen Temperaturen sollte für ausreichend Flüssigkeitsversorgung gesorgt werden. Nehmen Sie genug im Auto mit.
Verhalten bei Unfällen
Kommen Sie an einer Unfallstelle vorbei, bei der bereits Retter eingetroffen sind, fahren Sie zügig vorbei ohne zu drängeln. Gaffen oder das Erstellen von Fotos und / oder Videos sind strafbar!
Wenn Sie einen Unfall sehen, an dem keine Retter eingetroffen sind, schauen Sie nicht weg und helfen Sie! Bevor Sie zur Hilfe eilen, denken Sie stets an Eigensicherung!
- Fahren Sie Ihr Auto wenn möglich auf den rechten Standstreifen und schalten Sie den Warnblinker an.
- Ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf
- Rufen Sie danach den Notruf 112 und holen Sie sich, wenn nötig, Hilfe.
- Leisten Sie Erste Hilfe bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Haben Sie keine Angst zu helfen! Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen finden Sie unter www.malteser.de/aware. Denken Sie auch darüber nach Ihren Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen.
Reisen in andere Länder
Informieren Sie sich bei Autoreisen ins Ausland über die dort geltenden Regeln:
- Unter anderem muss in Frankreich, Österreich und Bulgarien pro Fahrzeuginsasse eine separate Warnweste mitgeführt werden.
- Warnwesten, Warndreieck und Verbandskasten sollten stets griffbereit und nicht unter dem Gepäck verstaut werden.
- Beachten Sie im Ausland die dort geltenden Tempolimits.
Eine ausführliche Liste mit Rechtsvorschriften im Ausland finden Sie beim ADAC.