Sichtbarkeit

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Mit Beginn der dunklen Jahreszeit sollten alle Verkehrsteilnehmenden auf eine gute Sichtbarkeit achten. Egal ob als Fußgänger, als Radfahrende, auf dem E-Scooter oder im Pkw, das Thema "Sichtbarkeit" spielt eine entscheidende zur Verhinderung von Verkehrsunfällen.

Besonders Fußgänger werden durch das Tragen von häufig dunkler Kleidung schlecht oder zu spät gesehen. Zum eigenen Schutz sollte man deshalb auf helle und am besten reflektierende Kleidung zurückgreifen. Ein dunkel gekleideter Fußgänger ist dabei bei schlechten Wetter- bzw. Sichtverhältnissen erst in einer Entfernung von 25 Meter für andere Verkehrsteilnehmende erkennbar. Wenn man dabei bedenkt, dass der Anhalteweg eines Pkw bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h im Falle einer Gefahrenbremsung ca. 28 Meter beträgt, ist ein Zusammenstoß kaum unvermeidbar. Das Tragen von reflektierender Kleidung kann die Sichtbarkeit um bis zu 140 Meter verbessern. Dieses gilt insbesondere auch für Kinder, die besonders im Herbst/Winter ihren Schulweg oft in der Dunkelheit zurücklegen müssen.

Ähnliches gilt für Radfahrer und E-Scooter. Zwar ist grds. an Fahrrädern und E-Scootern eine Lichtanlage vorhanden, jedoch können auch sie ihre Sichtbarkeit durch das Tragen reflektierender Kleidung deutlich verbessern. Zudem sollte vor jeder Fahrt geprüft werden, ob die Lichtanlage auch funktioniert. Besonders bei schlechten Wetterverhältnissen wie z.B. Nebel ist es für die frühzeitige Erkennbarkeit oftmals nicht ausreichend "nur" die Lichtanlage am Fahrzeug einzuschalten.

Für Kraftfahrzeuge wie Pkw, Lkw etc. gilt, dass gerade in der Dämmerung frühzeitig das Abblendlicht eingeschaltet werden sollte, da das Tagfahrlicht vorne oftmals nicht ausreichend ist. So kann auch der rückwärtige Verkehr diese rechtzeitig erkennen. Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechter Sicht wie Nebel, Regen oder Schnellfall eingeschaltet werden. Sollte die Sichtweite durch Nebel bei unter 50 Metern liegen, so darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Hierbei muss dann jedoch auch beachtet werden, dass nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf.

Mit Beginn der "dunklen Jahreszeit" im Oktober jeden Jahres findet die Aktion "Licht-Test" statt. Hierbei können Autofahrer*innen in teilnehmenden Werkstätten ihre Lichtanlage kostenlos überprüfen lassen. Dabei unterstützt die PD Hannover die Aktion mit durchgeführten Beratungen aber auch Kontrollen.

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